Donnerstag, Mai 16, 2024
Bauherrnopfer

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Mitteilung vom Bauamt (Oktober 2010)

In Niederösterreich ist es üblich, dass ein Bauprojekt – wenn es den Baubestimmungen entspricht – nicht mehr verhandelt wird sondern die Nachbarn lediglich eine schriftliche Verständigung erhalten nach der sie innerhalb von 14 Tagen begründete Einsprüche anbringen könnten. Erhalten also die Nachbarn einmal dieses Schreiben, dann ist davon auszugehen, dass die Gemeinde selbst keine Vorbehalte gegen den Bau hat.

Wir hatten bis Anfang Oktober eine kleine Gerätehütte aus Blech auf unserem Grundstück stehen, die mit Schrauben auf Waschbetonplatten verankert war. Diese Hütte war sehr praktisch, als ich das Grundstück von Unkraut zu befreien versuchte, um dort die Geräte und das schmutzige Gewand zu lagern.

An einem Sonntag im Oktober erhielten wir einen Anruf von unserem zukünftigen Nachbarn in dem er uns mitteilte, dass unsere Blechhütte gerade dabei sei davonzufliegen und es wohl besser wäre wenn wir einen Sprung bei unserem Grundstück vorbeischauen könnten.

Er hatte nicht übertrieben. Ein Teil der Hütte hatte es sich bereits am Zaun der benachbarten Reihenhaussiedlung bequem gemacht, andere Teile flogen auf unserem und dem benachbarten Grundstück herum und blieben dann wieder mit lautem Knall liegen. Wir hatten beide Hände voll zu tun mit dem Einsammeln der Blechfetzen und noch mehr mit dem Entsorgen der Trümmer. Aber auf diesem Weg erfuhren wir von einem der Nachbarn die von unserer Hütte angegriffen wurde, dass die Verständigung der Gemeinde zu unserem Bauprojekt bereits verschickt wurde.

Passt!! Damit ist unser Plan genehmigt, denn die Gemeinde hatte offensichtlich keine Einwände dagegen. Als also die Verständigung über ein amtliches Schriftstück in unserem Postkasten lag war für uns klar, dass wir unsere Baugenehmigung erhalten würden. Jeder der es wissen wollte – und unzählige die es nicht interessierte – erfuhren von unserem Glück.

Als wir das Schriftstück aus dem Versandumschlag zogen blieb uns fast das Hirn stehen. „….müssen wir aus folgenden Gründen ihren Antrag auf Baugenehmigung abweisen…“ stand da mitten drinnen. Was soll denn das sein? Ein Negativbescheid, auf was hinauf?

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